Erwägungsgrund 2 32022R1035
Das digitale COVID-Zertifikat der EU wurde mit der Verordnung (EU) 2021/953 des Europäischen Parlaments und des Rates eingeführt, die einen gemeinsamen Rahmen für die Ausstellung, Überprüfung und Anerkennung interoperabler Zertifikate zur Bescheinigung von COVID-19-Impfungen und -Tests sowie der Genesung von einer COVID-19-Infektion festlegt, um die Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit von Unionsbürgerinnen und -bürgern und ihren Familienangehörigen während der COVID-19-Pandemie zu erleichtern. Diese Verordnung wurde durch die Verordnung (EU) 2021/954 des Europäischen Parlaments und des Rates ergänzt, mit der der Rahmen für das digitale COVID-Zertifikat der EU auf Drittstaatsangehörige mit rechtmäßigem Aufenthalt oder Wohnsitz im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten, die gemäß dem Unionsrecht zu Reisen in andere Mitgliedstaaten berechtigt sind, ausgeweitet wurde.