Erwägungsgrund 3 32022R1396
Ethylenoxid ist ein wichtiger chemischer Stoff mit zahlreichen Verwendungszwecken, darunter als Sterilisationsmittel und als Rohmaterial bei der Herstellung verschiedener Produkte. Ethylenoxid ist jedoch auch ein bedenklicher Stoff und wurde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates als karzinogen, mutagen und reproduktionstoxisch eingestuft. Ethylenoxid ist weder als Biozidprodukt gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates noch als Wirkstoff zur Verwendung in Pflanzenschutzmitteln gemäß Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates zugelassen.