Verordnung (EU) 2022/1396 der Kommission vom 11. August 2022 zur Änderung des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 mit Spezifikationen für die in den Anhängen II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführten Lebensmittelzusatzstoffe in Bezug auf das Vorhandensein von Ethylenoxid in Lebensmittelzusatzstoffen (Text von Bedeutung für den EWR)
Der Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 8 32022R1396
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