Erwägungsgrund 4 32022R0141
Am 9. September 2020 erhielt die Kommission einen Antrag auf Zulassung zur Verwendung von Natriumcarbonaten (E 500) und Kaliumcarbonaten (E 501) in nicht verarbeiteten Kopffüßern.
Am 9. September 2020 erhielt die Kommission einen Antrag auf Zulassung zur Verwendung von Natriumcarbonaten (E 500) und Kaliumcarbonaten (E 501) in nicht verarbeiteten Kopffüßern.