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Die Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 beruht auf dem Grundsatz, dass Materialien oder Gegenstände, die dazu bestimmt sind, unmittelbar oder mittelbar mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, ausreichend inert sein müssen, damit ausgeschlossen werden kann, dass Stoffe in solchen Mengen auf Lebensmittel übergehen, dass sie die menschliche Gesundheit gefährden oder eine unvertretbare Veränderung der Zusammensetzung von Lebensmitteln oder eine Beeinträchtigung ihrer organoleptischen Eigenschaften bewirken. Dieser Grundsatz gilt daher auch für recycelte Lebensmittelkontaktmaterialien. Gemäß der genannten Verordnung sollte die Verwendung von recycelten Materialien und Gegenständen jedoch nur bevorzugt werden, wenn strenge Anforderungen zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit festgelegt werden. Bei der Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit geht es nicht nur um den Übergang von Stoffen, die die menschliche Gesundheit oder die Qualität von Lebensmitteln beeinträchtigen könnten, sondern auch um die mikrobiologische Sicherheit. Da das Eingangsmaterial bei Recyclingverfahren aus Abfall stammt, ist es sehr viel wahrscheinlicher, dass es mikrobiologisch kontaminiert ist als bei Materialien und Gegenständen, die aus Ausgangsstoffen neu hergestellt wurden. Daher sollte mit dieser Verordnung sichergestellt werden, dass Materialien und Gegenstände aus recyceltem Kunststoff nicht nur ausreichend inert, sondern auch mikrobiologisch sicher sind.
Diese Verordnung beruht auf dem Grundsatz, dass Materialien oder Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln unmittelbar oder mittelbar in Berührung…
Im Gegensatz zu herkömmlichen Materialien und Gegenständen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, sind bestimmte neue Arten von…
Gemäß der Verordnung (EU) 2022/1616 müssen Materialien und Gegenstände aus recyceltem Kunststoff den Kapiteln II und III sowie Kapitel V der Verordnung (EU) Nr.…
In der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 ist derzeit festgelegt, dass Stoffe, die bei der Herstellung von Kunststoffschichten in Materialien und Gegenständen aus…
In der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 ist festgelegt, dass in ihren Geltungsbereich aktive und intelligente Materialien und Gegenstände fallen, die dazu bestimmt…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 282/2008 der Kommission wurden bereits spezifische Anforderungen an Recyclingverfahren festgelegt, um sicherzustellen, dass…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.