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Recycler, die bei ihren derzeitigen Recyclingvorgängen Technologien anwenden, die nicht als geeignete Recyclingtechnologien aufgelistet sind, sollten genügend Zeit erhalten, um zu prüfen, ob sie diese Technologie weiterentwickeln möchten, damit die Technologie als geeignet eingestuft werden kann, oder um andernfalls diese Recyclingvorgänge nicht mehr für die Herstellung von Materialien und Gegenständen aus Kunststoff zu nutzen. Daher sollte das Inverkehrbringen von recyceltem Kunststoff und Materialien und Gegenständen aus recyceltem Kunststoff, die mit Recyclingverfahren und -anlagen basierend auf diesen Technologien und im Einklang mit den geltenden nationalen Vorschriften hergestellt werden, für einen begrenzten Zeitraum weiter erlaubt sein.
Materialien und Gegenstände aus recyceltem Kunststoff, die durch Recyclingverfahren auf der Grundlage einer Recyclingtechnologie gewonnen wurden, die nach…
Auch wenn es grundsätzlich so sein sollte, dass nur Materialien und Gegenstände aus recyceltem Kunststoff in Verkehr gebracht werden dürfen, die mit…
Gemäß dieser Verordnung kann es sein, dass nach einem bestimmten Datum Materialien und Gegenstände aus recyceltem Kunststoff, die mit einer bestimmten…
Um sicherzustellen, dass die Möglichkeit, mit neuartigen Technologien hergestellte Materialien und Gegenstände aus recyceltem Kunststoff in Verkehr zu bringen,…
Von den Recyclingtechnologien, die in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen und nicht als geeignete Recyclingtechnologien aufgeführt sind, verlangt die…
Die Erfahrung mit der Bewertung von Verfahren im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 282/2008 hat gezeigt, dass wissenschaftliche Kriterien und Erkenntnisse in Bezug…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.