Gesetze
Gesetz wird geladen …
Unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Behörde, der einschlägigen Bestimmungen des Unionsrechts und anderer legitimer Faktoren, die für den betreffenden Sachverhalt relevant sind, entscheidet die Kommission, ob es sich bei der neuartigen Technologie um eine neue geeignete Recyclingtechnologie gemäß Artikel 3 Absatz 1 handelt oder ob sie in eine bestehende geeignete Recyclingtechnologie einbezogen werden soll. Ist die Kommission der Auffassung, dass eine neuartige Technologie eine geeignete Recyclingtechnologie ist, so legt sie erforderlichenfalls die für diese Technologie geltenden spezifischen Anforderungen fest und entscheidet, ob Recyclingverfahren, bei denen sie zum Einsatz kommt, zulassungspflichtig sind und ob sie die Anwendung eines Recyclingsystems erfordert.
Ist die Kommission der Auffassung, dass Recyclingverfahren, bei denen eine Technologie zum Einsatz kommt, zulassungspflichtig sind, legt sie Bestimmungen für den Betrieb der gemäß Artikel 10 Absatz 2 gemeldeten Recyclinganlagen fest.
Eine Technologie, die gemäß Absatz 1 nicht als geeignet erachtet wurde, gilt nicht mehr als eine neuartige Technologie. Entwickler können diese Technologie als Grundlage für die Entwicklung einer anderen neuartigen Technologie nutzen, sofern sie so weit geändert wird, dass die Bedenken der Behörde und/oder der Kommission ausgeräumt werden.
Recycler, die bei ihren derzeitigen Recyclingvorgängen Technologien anwenden, die nicht als geeignete Recyclingtechnologien aufgelistet sind, sollten genügend…
die in Anhang I aufgeführte Recyclingtechnologie, für die das Verfahren zugelassen ist;
die in Anhang I Tabelle 1 zugewiesene Nummer der geeigneten Recyclingtechnologie, die bei dem Verfahren eingesetzt wird;
Anträge gemäß der Verordnung (EG) Nr. 282/2008 auf Zulassung von Recyclingverfahren auf der Grundlage einer Recyclingtechnologie, die zum Zeitpunkt des…
Der Zulassungsinhaber oder ein Recycler unterrichtet die Kommission unverzüglich über alle neuen wissenschaftlichen oder technischen Informationen, die sich auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.