Erwägungsgrund 16 32022R1616
In der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 sind Anforderungen an die Zusammensetzung festgelegt, die die sichere Verwendung von Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoff gewährleisten, einschließlich der für die Herstellung zugelassenen Stoffe und der Migrationsgrenzwerte. Um für Materialien und Gegenstände aus recyceltem Kunststoff das gleiche Sicherheitsniveau zu gewährleisten, sollten sie dieselbe Zusammensetzung haben wie gemäß der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 hergestellte Kunststoffe und die in der genannten Verordnung festgelegten Beschränkungen und Spezifikationen, wie z. B. Migrationsgrenzwerte, einhalten.