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Die derzeit zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe „enzymatisch hergestellte Steviolglycoside“ (E 960c) sind in der Gruppe „Steviolglycoside (E 960a–E 960c)“ in Anhang II Teil C der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt.
Angesichts des laufenden Verfahrens zur Änderung der Internationalen Systematik für Lebensmittelzusatzstoffe des Codex Alimentarius ist es angezeigt, den neuen…
Die Spezifikationen für Rebaudiosid M, das durch Enzymmodifikation von Steviolglycosiden aus Stevia hergestellt wird, sollten in die Verordnung (EU) Nr.…
Daher ist es angezeigt, den Lebensmittelzusatzstoff „glycosylierte Steviolglycoside“ (E 960d) als Süßungsmittel in den Lebensmittelkategorien, in denen…
In Kategorie 13.2 (Diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke gemäß der Richtlinie 1999/21/EG (ausgenommen Produkte der Lebensmittelkategorie…
Die Spezifikationen für den Lebensmittelzusatzstoff glycosylierte Steviolglycoside sollten in die Verordnung (EU) Nr. 231/2012 aufgenommen werden, da er…
Anhang II Teil E der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird wie folgt geändert: 1. In der Lebensmittelunterkategorie 12.4 „Senf“, wird nach dem Eintrag für E 959…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.