Gesetze
Gesetz wird geladen …
In der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 heißt es, dass „Rebaudiosid M hergestellt durch Enzymmodifikation von Steviolglycosiden aus Stevia“ (E 960c(i)) durch enzymatische Biokonversion von gereinigten Steviolglycosid-Blattextrakten der Pflanze Stevia rebaudiana Bertoni unter Verwendung von UDP-Glycosyltransferase-Enzymen und Saccharose-Synthase-Enzymen gewonnen wird, die aus den gentechnisch veränderten Hefen K. phaffii UGT-a und K. phaffii UGT-b gewonnen werden.
Deshalb sollten Spezifikationen für die Rebaudioside M, D und AM, die durch enzymatische Biokonversion von gereinigtem Rebaudiosid A oder Steviosid aus…
Überdies ist zur Gewährleistung der Klarheit die aktuelle Definition des Zusatzstoffs „Rebaudiosid M hergestellt durch Enzymmodifikation von Steviolglycosiden…
Die Spezifikationen für Rebaudiosid M, das durch Enzymmodifikation von Steviolglycosiden aus Stevia hergestellt wird, sollten in die Verordnung (EU) Nr.…
Nach dem Eintrag für E 960 wird folgender neuer Eintrag eingefügt: „E 960c(i) REBAUDIOSID M HERGESTELLT DURCH ENZYMMODIFIKATION VON STEVIOLGLYCOSIDEN AUS STEVIA…
Nach Angaben des Antragstellers ist ein Herstellungsverfahren entwickelt worden, das eine selektive Isolierung von Rebaudiosid M ermöglicht, die zu besonders…
Das vorgeschlagene neue Produktionsverfahren beinhaltet die enzymatische Konversion von gereinigtem Rebaudiosid A oder Steviosid aus Blattextrakten der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.