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Deshalb sollten Spezifikationen für die Rebaudioside M, D und AM, die durch enzymatische Biokonversion von gereinigtem Rebaudiosid A oder Steviosid aus Blattextrakten der Steviapflanze gewonnen werden, im Anhang zu der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 festgelegt werden.
Die Spezifikationen für Rebaudiosid M, das durch Enzymmodifikation von Steviolglycosiden aus Stevia hergestellt wird, sollten in die Verordnung (EU) Nr.…
In der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 heißt es, dass „Rebaudiosid M hergestellt durch Enzymmodifikation von Steviolglycosiden aus Stevia“ (E 960c(i)) durch…
Das vorgeschlagene neue Produktionsverfahren beinhaltet die enzymatische Konversion von gereinigtem Rebaudiosid A oder Steviosid aus Blattextrakten der…
Im Juni 2021 überarbeitete der Antragsteller seinen Antrag und beantragte als alternatives Produktionsverfahren für E 960c die enzymatische Konversion von…
Überdies ist zur Gewährleistung der Klarheit die aktuelle Definition des Zusatzstoffs „Rebaudiosid M hergestellt durch Enzymmodifikation von Steviolglycosiden…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) bewertete die Sicherheit von Steviolglycosid-Zubereitungen, die durch enzymatische…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.