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Es ist verboten, Ringwaden auf Thunfischschwärme einzusetzen, die mit einem Wal (Infraordnung Cetacea) vergesellschaftet sind, wenn das Tier vor Beginn des Hols gesichtet wird.
Wird ein Wal unabsichtlich durch ein Ringwadennetz eingeschlossen, so stellt das Fischereifahrzeug der Union sicher, dass alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen werden, um für seine sichere Freisetzung zu sorgen. Dazu gehört auch, dass das Aufrollen des Netzes gestoppt und die Fangtätigkeit erst wiederaufgenommen wird, wenn das Tier freigesetzt wurde und keine Gefahr besteht, dass es erneut gefangen wird.
Unbeabsichtigte Fänge von Walen werden gemäß Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 in das Logbuch eingetragen. Die zu meldenden Informationen müssen den Zustand bei der Freisetzung (tot oder lebend) umfassen.
Wird ein Wal unbeabsichtigt von einem Ringwadennetz umgeben oder mit anderen Fanggeräten gefangen, die für Thunfisch und verwandte Arten eingesetzt werden, die…
Fischereifahrzeuge lassen Wale, die unbeabsichtigt in Fanggeräten gefangen worden sind und längsseits gebracht wurden, unverzüglich und, soweit möglich,…
alle Fälle unbeabsichtigt gefangener und wieder freigelassener Wale;
Wird ein Walhai versehentlich in das Ringwadennetz eingeschlossen, so muss der Kapitän des Schiffes
Wird ein Walhai unbeabsichtigt von dem Fanggerät umgeben oder verfängt sich darin, so müssen die Fischereifahrzeuge der Union
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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