Art. 19 32022R2343
Walhaie
(1)
Fischereifahrzeugen der Union ist es untersagt, im Zuständigkeitsbereich absichtlich ein Ringwadennetz um einen Walhai (Rhincodon typus ) zu setzen, wenn dieser vor Beginn des Hols gesichtet wird.
(2)
Wird ein Walhai unbeabsichtigt von dem Fanggerät umgeben oder verfängt sich darin, so müssen die Fischereifahrzeuge der Union
a)
im Einklang mit den verfügbaren Leitlinien zu bewährten Verfahren des Wissenschaftlichen Ausschusses der IOTC für die sichere Freisetzung und Handhabung von Walhaien alle angemessenen Maßnahmen treffen, um die sichere Freisetzung des Walhais unter Berücksichtigung der Sicherheit der Besatzung zu gewährleisten;
b)
den Vorfall dem Flaggenmitgliedstaat des Schiffes mit folgenden Angaben melden: