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Gemäß Artikel 6 Absatz 3 der Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates muss die Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln die empfohlene tägliche Verzehrsmenge in Portionen des Erzeugnisses und einen Warnhinweis, die angegebene empfohlene Tagesdosis nicht zu überschreiten, enthalten. Da verschiedene Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel, die Grüntee-Extrakte enthalten, über einen Tag verzehrt werden können, besteht die Gefahr, dass die Aufnahme durch den Verbraucher die Tageshöchstdosis an (-)-Epigallocatechin-3-gallat überschreitet. Daher müssen angemessene Kennzeichnungsvorschriften für alle Lebensmittel festgelegt werden, die Grüntee-Extrakte mit (-)-Epigallocatechin-3-gallat enthalten.
In Teil B wird folgender Eintrag in alphabetischer Reihenfolge in die Tabelle eingefügt: Stoff, dessen Verwendung eingeschränkt ist Verwendungsbedingungen…
Die Behörde empfahl in ihrer Stellungnahme vom 14. März 2018, auf den Etiketten von Grüntee-Erzeugnissen, insbesondere von Nahrungsergänzungsmitteln, den Gehalt…
In Anbetracht der Tatsache, dass die Behörde keine tägliche Aufnahmemenge von Grüntee-Catechinen in Lebensmitteln bestimmen konnte, die für die menschliche…
Auf der Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln muss gemäß Artikel 6 der Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates die empfohlene…
Die Behörde konnte in ihrer Stellungnahme vom 14. März 2018 keine ernährungsbedingte Aufnahmemenge von Grüntee-Catechinen bestimmen, bei der es für die…
Diese Verordnung sollte die Verwendung von (-)-Epigallocatechin-3-gallat als hochreiner Extrakt aus den Blättern von grünem Tee (Camellia sinensis (L.) Kuntze)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.