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Die zu übermittelnden Datensätze decken mehrere statistische Bereiche ab. Um einen flexiblen Ansatz beizubehalten, der es ermöglicht, die Statistiken anzupassen, wenn sich die Datenanforderungen ändern, sollten in der Grundverordnung nur die Bereiche, Themenbereiche und Einzelthemen festgelegt werden, während die detaillierten Datensätze im Wege von Durchführungsrechtsakten festgelegt werden sollten. Die Erhebung detaillierter Datensätze sollte keine wesentlichen Mehrkosten verursachen, die zu einer unverhältnismäßigen und ungerechtfertigten Belastung der Auskunftspflichtigen und der Mitgliedstaaten führen.
Es wird ein flexiblerer Ansatz im Rahmen der europäischen Unternehmensstatistiken benötigt, der Anpassungen an methodische Entwicklungen und eine rechtzeitige…
Um Flexibilität zu wahren und den Verwaltungsaufwand der Auskunftspflichtigen, der nationalen statistischen Ämter und anderer nationaler Behörden gering zu…
Zwar sollten die Unternehmensstatistiken nach wie vor grundsätzlich die gesamte Wirtschaft abdecken, die Datenanforderungen sollten aber, in Einklang mit dem…
Die Kommission erlässt zur Ergänzung dieser Verordnung delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 17, in denen folgende Eigenschaften der Einzeldatensätze, die auch…
Bei den übermittelten Metadaten über strukturelle Informationen sollte den in der Empfehlung (EU) 2023/397 der Kommission , beschriebenen Grundsätzen Rechnung…
Die geltenden Rechtsvorschriften der Union für Sozialstatistiken auf der Grundlage von Einzeldaten wurden erlassen, um einem seinerzeit bestehenden spezifischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.