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Die zur Erstellung von Statistiken erforderlichen Daten sollten mit möglichst geringen Kosten und möglichst geringem Verwaltungsaufwand der Auskunftspflichtigen, auch der Landwirte, der kleinen und mittleren Unternehmen und der Mitgliedstaaten, erhoben werden. Es ist daher erforderlich, die möglichen Eigentümer der Quellen, aus denen Daten benötigt werden, zu ermitteln und sicherzustellen, dass diese Quellen für Statistiken herangezogen werden können.
Um den Verwaltungsaufwand bei der Datenerhebung zu reduzieren, sollten die Berichtspflichten möglichst einfach gehalten werden. Wenn Daten in Registern oder…
Die Mitgliedstaaten sollten sich bemühen, Daten für bestimmte Statistiken auf zentraler Ebene zu erheben, um sie der Kommission zu übermitteln. Dies bedeutet,…
Um Flexibilität zu wahren und den Verwaltungsaufwand der Auskunftspflichtigen, der nationalen statistischen Ämter und anderer nationaler Behörden gering zu…
Die Mitgliedstaaten beschaffen die erforderlichen Daten gemäß den Grundsätzen der Verringerung des Beantwortungsaufwands und der Vereinfachung der…
Es sollten zweckdienliche statistische Daten erhoben werden, um verlässliche Informationen für die Durchführung und Begleitung dieser Verordnung und als…
Bei der Erstellung der europäischen Statistiken sollte ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Nutzerbedarf und dem Aufwand für die Auskunftgebenden erzielt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.