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Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 bietet einen Referenzrahmen für Statistiken der Union und verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, die statistischen Grundsätze und Qualitätskriterien der Verordnung einzuhalten. Qualitätsberichte sind wesentlich für die Bewertung und Verbesserung der Qualität der Statistiken der Union und für die entsprechende Kommunikation. Der AESS hat die einheitliche integrierte Metadatenstruktur als ESS-Standard für die Qualitätsberichterstattung gebilligt und trägt somit dazu bei, durch einheitliche Standards und harmonisierte Verfahren die Anforderungen an die Qualität der Statistiken gemäß Artikel 12 Absatz 3 der genannten Verordnung zu erfüllen. Dieser ESS-Standard dürfte zur Harmonisierung der Qualitätssicherung und -berichterstattung im Rahmen dieser Verordnung beitragen.
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 bildet den Rechtsrahmen für europäische Statistiken und verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, die statistischen Grundsätze und…
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 bietet einen Referenzrahmen für europäische Statistiken und verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, die statistischen Grundsätze…
Qualitätsberichte sind wesentlich für die Bewertung und Verbesserung der Qualität europäischer Statistiken und die entsprechende Kommunikation. Der Ausschuss…
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, die statistischen Grundsätze und Qualitätskriterien jener Verordnung einzuhalten.…
Internationale Normen, wie die SDMX-Initiative (Statistical Data and Metadata Exchange), und innerhalb des ESS ausgearbeitete statistische oder technische…
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates schafft einen Rahmen für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.