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Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, die statistischen Grundsätze und Qualitätskriterien jener Verordnung einzuhalten. Qualitätsberichte sind für die Bewertung und Verbesserung der Qualität europäischer Statistiken und die entsprechende Kommunikation unbedingt erforderlich. Der ESS-Ausschuss hat gemäß Artikel 12 jener Verordnung ein ESS-Muster für den Aufbau von Qualitätsberichten gebilligt. Der Verhaltenskodex für europäische Statistiken ist die tragende Säule des gemeinsamen Qualitätsrahmens des ESS, da er Normen für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken festlegt. Dies dürfte zur Harmonisierung der Qualitätsberichterstattung im Rahmen dieser Verordnung beitragen.
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 bietet einen Referenzrahmen für europäische Statistiken und verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, die statistischen Grundsätze…
Qualitätsberichte sind wesentlich für die Bewertung und Verbesserung der Qualität europäischer Statistiken und die entsprechende Kommunikation. Der Ausschuss…
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates schafft einen Rahmen für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer…
Nach Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 sollen europäische Statistiken gemäß dem Verhaltenskodex für europäische Statistiken entwickelt, erstellt und…
Es gilt, die statistische Integrität durch Befolgung der vom Ausschuss für das Europäische Statistische System (im Folgenden „AESS“) am 16. November 2017…
Internationale Normen, wie die SDMX-Initiative (Statistical Data and Metadata Exchange), und innerhalb des ESS ausgearbeitete statistische oder technische…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.