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Die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 617/2008 der Kommission erforderlichen Statistiken wurden innerhalb des ESS erhoben und erfüllen einige, aber nicht alle der geforderten Qualitätsvorgaben. Mit diesen Statistiken wird die Politik der Union und der Mitgliedstaaten auf längere Sicht unterstützt, und diese Statistiken sollten als Statistiken der Union eingebunden werden, um die Verfügbarkeit und Qualität der Daten sicherzustellen. Damit die Mitgliedstaaten nicht doppelt Bericht erstatten, sollten die statistischen Anforderungen gemäß jener Verordnung wegfallen.
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 bietet einen Referenzrahmen für Statistiken der Union und verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, die statistischen Grundsätze…
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 bildet den Rechtsrahmen für europäische Statistiken und verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, die statistischen Grundsätze und…
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 bietet einen Referenzrahmen für europäische Statistiken und verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, die statistischen Grundsätze…
Damit dem steigenden Bedarf und den steigenden Erwartungen im Hinblick auf aktuellere, häufigere und detailliertere europäische Statistiken sowie eine zügigere…
Qualitätsberichte sind wesentlich für die Bewertung und Verbesserung der Qualität europäischer Statistiken und die entsprechende Kommunikation. Der Ausschuss…
Damit bei der schrittweisen Einbeziehung neuer Technologien und Erkenntnisse eine Vorreiterrolle eingenommen werden kann und auf diese Weise sichergestellt ist,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.