Erwägungsgrund 12 32022R2399
Die Single-Window-Umgebung der EU für den Zoll muss Lösungen mit hoher Cybersicherheit umfassen, um so weit wie möglich Angriffe zu verhindern, die die Zoll- und Nichtzollsysteme stören, die Sicherheit des Handels beeinträchtigen oder der Wirtschaft der Union schaden könnten. Die Normen im Bereich Cybersicherheit sollten so konzipiert sein, dass sie im gleichen Tempo weiterentwickelt werden wie die rechtlichen Anforderungen an die Netz- und Informationssicherheit. Bei der Entwicklung, dem Betrieb und der Pflege der Single-Window-Umgebung der EU für den Zoll sollten die Kommission und die Mitgliedstaaten die entsprechenden von der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) herausgegebenen Leitlinien zur Cybersicherheit befolgen.