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Am 27. Juli 2023 beschloss der EZB-Rat, die Mindestreserven mit 0 % zu verzinsen. Mit dem Beschluss des EZB-Rates zur Senkung der Verzinsung der Mindestreserveguthaben wird die anhaltende Wirksamkeit der Geldpolitik sichergestellt, da die Ankerwirkung des Einlagesatzes für die Geldmärkte gewahrt und damit das derzeitige Maß an Kontrolle über den geldpolitischen Kurs beibehalten wird. Zugleich wird der Beschluss die Geldpolitik im gegenwärtigen ökonomischen Kontext effizienter machen, indem der insgesamt auf Reserven zu zahlende Zinsbetrag, der zur Umsetzung des angemessenen Kurses erforderlich ist, reduziert wird. Diese Effizienzerwägung hat seit der Anhebung der EZB-Leitzinsen umso mehr Relevanz.
Bisher wurden Mindestreserven zum Hauptrefinanzierungssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) verzinst. Um die Verzinsung von Mindestreserven besser in Einklang…
Zur Gewährleistung von Rechtsklarheit und Transparenz ist es im Nachgang zum Beschluss des EZB-Rates vom 17. Februar 2022 zur Überprüfung der Verzinsung von…
Am 13. März 2024 beschloss der EZB-Rat, den geldpolitischen Handlungsrahmen zu ändern. Die Verzinsung der Differenz zwischen dem Wert der gesondert erfassbaren…
Am 8. September 2022 beschloss der EZB-Rat die Verzinsung nach Artikel 2 des Beschlusses (EU) 2019/1743 der Europäischen Zentralbank (EZB/2019/31) und Artikel 5…
Am 8. September 2022 beschloss der EZB-Rat die Verzinsung nach Artikel 2 des Beschlusses (EU) 2019/1743 der Europäischen Zentralbank (EZB/2019/31) und Artikel 5…
Am 27. Oktober 2022 hat der EZB-Rat beschlossen, zusätzliche geldpolitische Maßnahmen zu erlassen, um die zeitnahe Rückführung der Inflation auf den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.