Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Ukraine stellt vor der Auszahlung jeder Tranche einen Antrag auf Gewährung von Mitteln, dem ein Bericht im Einklang mit den Bestimmungen der Grundsatzvereinbarung beigefügt ist.
Die Kommission beschließt die Freigabe der Tranchen vorbehaltlich ihrer Bewertung der nachstehenden Anforderungen:
der Einhaltung der in Artikel 8 genannten Vorbedingung;
einer zufriedenstellenden Erfüllung der in der Grundsatzvereinbarung festgelegten Berichtspflichten;
zufriedenstellender Fortschritte bei der Umsetzung der in der Grundsatzvereinbarung festgelegten politischen Auflagen.
Bevor der Höchstbetrag der Unterstützung im Rahmen des Instruments ausgezahlt wird, überprüft die Kommission, ob alle in der Grundsatzvereinbarung festgelegten politischen Auflagen erfüllt sind.
Die Berichtspflichten für die Ukraine werden in die Grundsatzvereinbarung aufgenommen und gewährleisten insbesondere Effizienz, Transparenz und…
Die Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) überwachen die Erfüllung der Vorbedingung nach Absatz 1 dieses Artikels, insbesondere vor der Annahme…
Einhaltung der in Artikel 16 genannten Verpflichtungen und der in Artikel 20 genannten Vereinbarung über das Unterstützungsdarlehen für die Ukraine; und
Die Kommission schließt eine Grundsatzvereinbarung mit der Ukraine, in der insbesondere die politischen Auflagen, die indikative Finanzplanung und die…
Die Kommissionsdienststellen und der Europäische Auswärtige Dienst überwachen die Erfüllung der in Absatz 1 genannten Vorbedingung insbesondere vor Freigabe der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt eine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
Welche und warum — mit Abonnement