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Abweichend von Artikel 31 Absatz 3 Satz 2 der Verordnung (EU) 2021/947 sollte die finanzielle Verpflichtung aus den im Rahmen der vorliegenden Verordnung vergebenen Darlehen nicht durch die Garantie für Außenmaßnahmen gedeckt werden. Angesichts der finanziellen Risiken und der Deckung durch den Haushalt sollte für den im Rahmen dieses Instruments gewährten finanziellen Beistand in Form von Darlehen keine Dotierung vorgesehen und sollte abweichend von Artikel 211 Absatz 1 der Haushaltsordnung keine Dotierungsquote in Prozent des in Artikel 4 Absatz 1 dieser Verordnung genannten Betrags festgelegt werden.
Abweichend von Artikel 31 Absatz 3 Satz 2 der Verordnung (EU) 2021/947 wird die der Ukraine in Form von Darlehen im Rahmen dieses Instruments gewährte…
Die Unterstützung im Rahmen dieses Instruments kann auch nach den Bestimmungen umgesetzt werden, die für die mit der Verordnung (EU) 2021/947 eingerichtete…
Abweichend von Artikel 211 Absatz 1 Unterabsatz 1 Satz 2 der Haushaltsordnung wird der Betrag der Garantien nach Artikel 9 Absatz 1 in den Betrag der…
Angesichts der erhöhten Dotierungsquote für diese Tranche der Makrofinanzhilfe der Union ist es angezeigt, die aus der Makrofinanzhilfe nach diesem Beschluss…
Angesichts des Ausnahmecharakters der durch die Garantien abgesicherten Makrofinanzhilfe ist es angezeigt, die Dotierungen für die finanziellen…
Auf dieser Grundlage sollte die Dotierungsquote für das Darlehen von 1 Mrd. EUR auf 70 % festgelegt werden, anstatt die in Artikel 31 Absatz 5 Unterabsatz 3 der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt eine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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