Erwägungsgrund 4 32022R2463
Die gemäß dem Beschluss (EU) 2022/1201 des Europäischen Parlaments und des Rates gewährte außerordentliche Makrofinanzhilfe der Union in Höhe von bis zu 1 Mrd. EUR ermöglichte eine rasche, dringend benötigte Unterstützung für den ukrainischen Haushalt und wurde in zwei Teilbeträgen am 1. und 2. August 2022 vollständig ausgezahlt. Diese Unterstützung war der erste Schritt der geplanten außerordentlichen Makrofinanzhilfe in Höhe von bis zu 9 Mrd. EUR dar, die von der Kommission in ihrer Mitteilung „Entlastung und Wiederaufbau der Ukraine“ vom 18. Mai 2022 angekündigt und vom Europäischen Rat auf seiner Tagung vom 23./24. Juni 2022 gebilligt worden war.