Erwägungsgrund 10 32012R1025
Die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt enthält allgemeine Bestimmungen, die bei gleichzeitiger Gewährleistung einer hohen Qualität der Dienstleistungen die Wahrnehmung der Niederlassungsfreiheit durch Dienstleistungserbringer sowie den freien Dienstleistungsverkehr erleichtern sollen. Dies verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, in Zusammenarbeit mit der Kommission die Entwicklung von freiwilligen europäischen Normen zu fördern, um die Vereinbarkeit der von Dienstleistungserbringern aus verschiedenen Mitgliedstaaten erbrachten Dienstleistungen, die Unterrichtung der Dienstleistungsempfänger und die Qualität der Dienstleistungen zu gewährleisten. Die Richtlinie 98/34/EG gilt jedoch nur für Produktnormen, während Normen für Dienstleistungen durch sie nicht ausdrücklich abgedeckt sind. Darüber hinaus verliert die Trennlinie zwischen Dienstleistungen und Waren in der Realität des Binnenmarktes an Bedeutung. In der Praxis kann nicht immer eindeutig zwischen Produktnormen und Normen für Dienstleistungen unterschieden werden. Viele Produktnormen enthalten eine Dienstleistungskomponente, während sich Normen für Dienstleistungen häufig zum Teil auch auf Produkte beziehen. Daher ist es notwendig, den derzeitigen Rechtsrahmen an diese neuen Umstände anzupassen, indem sein Anwendungsbereich auf Normen für Dienstleistungen ausgedehnt wird.