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Die bestehenden Ausnahmeregelungen für Beschränkungen des Zugangs zu Unionsgewässern laufen am 31. Dezember 2022 aus. Diese Ausnahmeregelungen sollten jedoch über dieses Datum hinaus um einen Zeitraum von zehn Jahren verlängert werden, um die Kontinuität der derzeitigen Schutzmaßnahmen sicherzustellen und das Gleichgewicht, das seit der Einführung dieser Sonderregelung erreicht wurde, nicht zu stören. Diese Ausnahmeregelungen sind integraler Bestandteil der GFP und die Dauer sowie der Umfang dieser Verlängerung können im Rahmen jeder Überprüfung der GFP geprüft werden.
Die gemäß Absatz 1 gewährten Ausnahmen laufen 15 Jahre nach ihrer Gewährung, spätestens jedoch am 31. Dezember 2044, aus. Diese Ausnahmen werden nicht…
Gemäß der Richtlinie 2009/73/EG gewährte Ausnahmen, für die kein Ablaufdatum angegeben oder kein Anwendungszeitraum festgelegt ist, enden am 31. Dezember 2025.…
Zwar wird es für notwendig erachtet, die in Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 920/2005 vorgesehene Ausnahmeregelung ab dem 1. Januar 2017 um weitere…
Die Geltungsdauer der Ausnahmeregelung gemäß der Richtlinie 2008/90/EG für diese Einfuhren sollte folglich bis zum 31. Dezember 2018 verlängert werden.
Um jedes Rechtsrisiko zu vermeiden, ist es erforderlich, dass der vorliegende Beschluss ab dem 1. Januar 2022 gilt, während die Verlängerung der Geltungsdauer…
Es ist erforderlich, den Beschluss Nr. 940/2014/EU dahin gehend zu ändern, dass die Geltungsdauer der durch ihn genehmigten Ausnahmeregelung um sechs Monate bis…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.