Erwägungsgrund 3 32022R2514
Im Anschluss an die Konsultation des Beratenden Ausschusses für staatliche Beihilfen am 11. März 2022 und am 9. September 2022 und angesichts der im Rahmen der öffentlichen Konsultation eingegangenen Beiträge hat die Kommission ihre Überlegungen zum Umfang der Änderung der Verordnung (EU) Nr. 717/2014 fortgesetzt.