Erwägungsgrund 5 32022R2514
Um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten De-minimis-Beihilfen ohne Unterbrechung weiter gewähren können, muss die vorliegende Verordnung schnellstmöglich in Kraft treten.
Um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten De-minimis-Beihilfen ohne Unterbrechung weiter gewähren können, muss die vorliegende Verordnung schnellstmöglich in Kraft treten.