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Im Rahmen des Vorabprüfungsmechanismus von Zusammenschlüssen sollten Unternehmen vor der Anmeldung auf Treu und Glauben basierende Konsultationen mit der Kommission beantragen können, um einen Hinweis darauf zu erhalten, ob die Anmeldeschwellen erreicht werden oder nicht.
Die Kommission kann die vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses, bei dem es sich nicht um einen anmeldepflichtigen Zusammenschluss im Sinne des Artikels 20…
Die Aufsichtsbehörden eines anderen betroffenen Mitgliedstaats werden konsultiert, bevor einem Unternehmen die Zulassung erteilt wird, bei dem es sich um eines…
Wird die Anmelde- bzw. Meldeschwelle nicht erreicht, sollte die Kommission die Anmeldung von möglicherweise subventionierten Zusammenschlüssen, die noch nicht…
Nach Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens sollte die Kommission die Möglichkeit haben, für die Zwecke der beihilferechtlichen Würdigung der Vereinbarkeit…
Das Unternehmen, das Gegenstand der Prüfung ist, könnte anbieten, oder die Kommission könnte, wenn dies verhältnismäßig und erforderlich ist, das Unternehmen,…
Aufgrund der Besonderheiten von mehrstufigen Verfahren bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sollte die Kommission eine Vorprüfung anhand der einschlägigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.