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Aufgrund der Besonderheiten von mehrstufigen Verfahren bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sollte die Kommission eine Vorprüfung anhand der einschlägigen Informationen einleiten, die in einer Meldung bei Einreichung eines Antrags auf Teilnahme an einem Verfahren verfügbar sind. Um die Vollständigkeit der Informationen und die rasche Durchführung der Untersuchung zu gewährleisten, sollte zusammen mit dem endgültigen Angebot eine aktualisierte Meldung übermittelt werden. Die Kommission sollte außerdem das Recht haben, vor der Einreichung des endgültigen Angebots zusätzliche Informationen anzufordern.
Wenn die Kommission eine Vorprüfung abgeschlossen hat, ohne einen Beschluss zu erlassen, und neue Informationen erhält, die den Verdacht begründen, dass eine…
Die Kommission prüft den Inhalt der eingegangenen Meldung unverzüglich. Stellt die Kommission fest, dass die Meldung unvollständig ist, so teilt sie dem…
Die Notwendigkeit, den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen anzugehen, ist im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe angesichts von deren…
Die Kommission kann sowohl vor als auch nach der Übermittlung der schriftlichen Mitteilung gemäß Absatz 1 zusätzliche Informationen anfordern, die sie für die…
Es sollte festgelegt werden, welche Art von Informationen den zuständigen nationalen Behörden zu übermitteln sind, die diese Informationen dann an die…
Die Kommission sollte genügend Zeit für eine solche Prüfung haben, um größtmögliche Rechtssicherheit zu schaffen; gleichzeitig sollten unnötige Verzögerungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.