Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Beihilfenkontrolle erfordert äußerst komplexe sachliche, rechtliche und wirtschaftliche Erwägungen verschiedener Ausprägung in einem sich ständig verändernden Umfeld. Die Kommission sollte deshalb regelmäßig die Gruppen von Beihilfen überprüfen, die nicht den Meldepflichten unterfallen. Zu diesem Zweck sollte sie dem Europäischen Parlament und dem Rat alle fünf Jahre einen Bewertungsbericht über die Anwendung der vorliegenden Verordnung vorlegen —
Die Überwachung der Gewährung von Beihilfen bedingt eine Vielzahl äußerst komplexer sachlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Erwägungen in einem sich…
Gemäß Artikel 108 Absatz 1 AEUV überprüft die Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten fortlaufend alle bestehenden Beihilferegelungen. Zu diesem…
Nach Artikel 108 Absatz 1 AEUV ist die Kommission verpflichtet, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten alle bestehenden Beihilferegelungen fortlaufend zu…
Damit die Kommission die Befolgung ihrer Beschlüsse wirksam überwachen kann und ihre Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten bei der fortlaufenden Überprüfung…
Die Kommission ist nach Artikel 108 Absatz 1 AEUV verpflichtet, fortlaufend in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten alle bestehenden Beihilferegelungen zu…
Gemäß Artikel 143 Absatz 2 der Beitrittsakte muss Schweden der Kommission über die Umsetzung und die Auswirkungen der Beihilfe Bericht erstatten. Um die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.