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Bevor die Kommission gemäß der vorliegenden Verordnung Verordnungen erlässt, sollte sie allen interessierten Personen und Einrichtungen Gelegenheit zur Stellungnahme geben, um auf diese Weise möglichst umfassende und möglichst repräsentative Rückmeldungen einzuholen. Zu diesem Zweck sollte sie Entwürfe der betreffenden Verordnungen veröffentlichen.
Beabsichtigt die Kommission den Erlass einer Verordnung, so veröffentlicht sie den Verordnungsentwurf, um sämtlichen interessierten Personen und Einrichtungen…
Bevor die Kommission die Verordnung gemäß Artikel 1 erlässt, veröffentlicht sie einen Verordnungsentwurf, damit alle betroffenen Personen und Organisationen…
Die Kommission veröffentlicht vor dem Erlass einer Verordnung nach Artikel 2 deren Entwurf und fordert alle betroffenen Personen und Organisationen auf, sich…
Vor Erlass einer Verordnung gemäß Artikel 1 Absatz 1 veröffentlicht die Kommission einen Entwurf der Verordnung, damit alle interessierten Personen und…
Die Kommission wird den betreffenden Personen die Gründe mitteilen, auf denen diese Verordnung beruht, ihnen Gelegenheit geben, dazu Stellung zu nehmen und…
Im Interesse von Transparenz und Rechtssicherheit ist es angezeigt, dass die Kommission alle von ihr gemäß der vorliegenden Verordnung erlassenen Beschlüsse…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.