Erwägungsgrund 2 32020R0559
Der Ausbruch von COVID-19 hat die Mitgliedstaaten in einer noch nicht da gewesenen Art und Weise getroffen. Für die schwächsten Bevölkerungsgruppen, wie etwa die am stärksten gefährdeten Personen, birgt die Krise höhere Risiken; insbesondere birgt sie die Gefahr, dass die Unterstützung durch den Fonds unterbrochen wird.