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Es ist angezeigt, die Ausnahmen vom Verbot von Transaktionen mit bestimmten russischen Staatsunternehmen und deren Tochtergesellschaften auf Länder des Europäischen Wirtschaftsraums und die Schweiz sowie auf den westlichen Balkan auszuweiten; die Union erwartet, dass sich alle Länder in der Region den restriktiven Maßnahmen der EU, einschließlich denjenigen betreffend die Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, rasch und vollständig anschließen.
Des Weiteren ist es angebracht, die Ausnahme von dem Verbot, mit bestimmten staatseigenen Organisationen Transaktionen zu tätigen, auf die Schweiz, den…
Angesichts der ernsten Lage und als Reaktion auf die militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine ist es angebracht, weitere restriktive Maßnahmen zu…
Es ist angezeigt, das bestehende Verbot der Bereitstellung von Unterstützung, einschließlich Finanzmitteln und Finanzhilfen oder sonstiger Vorteile im Rahmen…
Angesichts der sehr ernsten Lage und als Reaktion auf die Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine ist es angebracht, weitere…
Die Union erkennt die Bemühungen der nationalen Behörden in vielen Drittländern an, die Ströme der Güter, Technologien und Dienstleistungen aufzuhalten, die…
Um die ordnungsgemäße Durchführung der in der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vorgesehenen Maßnahmen zu gewährleisten, ist es angezeigt, die Ausnahme vom Verbot…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.