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Um die verfügbaren Finanzierungsquellen zur Bewältigung unvorhersehbarer künftiger Ereignisse zu erweitern, ist es angezeigt, den Mitgliedstaaten und anderen öffentlichen oder privaten Gebern zu gestatten, während des Programmplanungszeitraums 2021-2027 zusätzliche finanzielle Beiträge zur Asyl- und Migrationsverwaltung in Form externer zweckgebundener Einnahmen zu leisten. Diese externen zweckgebundenen Einnahmen sollen einen Beitrag der Mitgliedstaaten und anderer öffentlicher oder privater Geber bilden, der speziell der Finanzierung bestimmter Ausgabenposten im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds für den Zeitraum 2021-2027 dient, und werden es ermöglichen, dass für einen Krisenfall, wie demjenigen, der aktuell durch die Invasion in die Ukraine verursacht wird, zusätzliche Vorsorgemaßnahmen für die Finanzierung von Asyl- und Migrationsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen.
Um die Wirkung der verfügbaren Mittel zu maximieren, wird die Unterstützung im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds für den Zeitraum 2014-2020…
Die Ausgangsbeträge für Programme der Mitgliedstaaten sollten die Grundlage für die langfristigen Investitionen der Mitgliedstaaten bilden. Um Veränderungen der…
Trotz der Bestimmungen, die dazu beitragen sollen, die Lücke zwischen den Fonds für innere Angelegenheiten 2014-2020 und den Fonds für innere Angelegenheiten…
Diese Verordnung sollte den Mitgliedstaaten die Möglichkeit geben, zusätzliche Mittel als externe zweckgebundene Einnahmen zur Verfügung zu stellen, die nach…
Mit dem Ziel einer gemeinsamen nachhaltigen Asyl- und Einwanderungspolitik der Union und um die Anstrengungen im Interesse eines umfassenden Konzepts zur…
Angesichts der Migrationsströme in die Union und der Wichtigkeit der Gewährleistung der Integration und Inklusion der nach Europa kommenden Personen für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.