Erwägungsgrund 11 32022R0586
Während der von der Agentur durchgeführten öffentlichen Konsultation zu ihrem Empfehlungsentwurf wurden keine spezifischen Anmerkungen zu möglichen Ausnahmen für produkt- und verfahrensorientierte Forschung und Entwicklung abgegeben. Auf der Grundlage der verfügbaren Informationen ist es daher nicht angemessen, diese Ausnahmen festzulegen.