Erwägungsgrund 17 32022R0586
Der Stoff 4,4’-Isopropylidendiphenol (Bisphenol A; BPA) erfüllt die Kriterien für die Einstufung als reproduktionstoxisch (Kategorie 1B) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. Er hat auch endokrinschädliche Eigenschaften, die nach wissenschaftlichen Erkenntnissen wahrscheinlich schwerwiegende Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt haben. Er ist ebenso besorgniserregend wie andere Stoffe, die in Artikel 57 Buchstaben a bis e der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 aufgeführt sind. Er erfüllt daher die Kriterien für die Aufnahme in Anhang XIV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 gemäß Artikel 57 Buchstaben c und f der genannten Verordnung. Ein Dossier nach Anhang XV wird derzeit ausgearbeitet, um die Verwendung von Bisphenol A und strukturell verwandten Bisphenolen, für die es in Bezug auf die Umwelt ähnliche Bedenken gibt, zu beschränken. Diese Beschränkung soll die Verwendungen von Bisphenol A erfassen, die unter die Zulassungsregelung fallen würden. Es ist daher angebracht, die Aufnahme dieses Stoffes in Anhang XIV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zu verschieben. Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 sollte daher entsprechend geändert werden.