Gesetze
Gesetz wird geladen …
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 muss Natriumdiacetat (E 262(ii)) 39 bis 41 % freie Essigsäure und 58 bis 60 % Natriumacetat enthalten. Der Antragsteller beantragt die Änderung von 39 bis 43 % freie Essigsäure und 57 bis 60 % Natriumacetat.
Im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 erhält im Eintrag für „E 262(ii) NATRIUMDIACETAT“ unter „Definition“ die Zeile für „Gehalt“ folgende Fassung: „Gehalt…
Nach Angaben des Antragstellers wird bei der Herstellung von Natriumdiacetat (E 262(ii)) ein stöchiometrisches Erzeugnis mit einem Gehalt von 42,3 % an freier…
Da die Anhebung der Obergrenze für den Gehalt an freier Essigsäure in Natriumdiacetat (E 262(ii)) von 41 auf 43 % keine Auswirkungen auf die menschliche…
Nach Angaben des Antragstellers gibt es keine weiteren Änderungen im Herstellungsverfahren, da die höhere Menge an freier Essigsäure in Natriumdiacetat (E…
Am 3. August 2020 wurde ein Antrag auf Änderung der Spezifikationen für den Lebensmittelzusatzstoff Natriumdiacetat (E 262(ii)) gestellt. Der Antrag wurde den…
Anhang XIII der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 legt keinen Nährstoffbezugswert für Natrium fest. Jedoch sollte im Hinblick auf den verfolgten Zweck von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.