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Angesichts der vorrangigen Aufgaben von eu-LISA bei der Entwicklung und Verwaltung des Einreise-/Ausreisesystems (EES), des Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS), des zentralisierten Systems für die Ermittlung der Mitgliedstaaten, in denen Informationen zu Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen vorliegen (ECRIS-TCN), des überarbeiteten Schengener Informationssystems (SIS), des Visa-Informationssystems (VIS) und von Eurodac sowie der strategischen Aufgabe, einen Rahmen für die Interoperabilität zwischen den EU-Informationssystemen zu schaffen, sollte eu-LISA die Zuständigkeit für das e-CODEX-System zwischen dem 1. Juli 2023 und dem 31. Dezember 2023 übernehmen.
eu-LISA übernimmt zwischen dem 1. Juli 2023 und dem 31. Dezember 2023 die Zuständigkeit für das e-CODEX-System zu dem Zeitpunkt, zu dem die Kommission den…
Nach der erfolgreichen Übernahme der Zuständigkeit für das e-CODEX-System durch eu-LISA teilen die Mitgliedstaaten eu-LISA bis zum 31. Januar eines jeden Jahres…
eu-LISA ist für die in Artikel 5 genannten Komponenten des e-CODEX-Systems — mit Ausnahme des Gateways — und insbesondere für die folgenden Aufgaben zuständig:
Zwei Jahre nach ihrer Übernahme der Zuständigkeit für das e-CODEX-System und danach alle zwei Jahre legt eu-LISA der Kommission einen Bericht über die…
Die spezifischen Zuständigkeiten von eu-LISA in Bezug auf die Verwaltung des e-CODEX-Systems sollten festgelegt werden.
eu-LISA sollte für die Komponenten des e-CODEX-Systems zuständig sein, mit Ausnahme der Verwaltung des Gateways, da dieses derzeit sektorübergreifend innerhalb…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.