Erwägungsgrund 10 32022R0850
In dieser Verordnung schreibt keine obligatorische Nutzung des e-CODEX-Systems vor. Gleichzeitig sollte diese Verordnung die Mitgliedstaaten nicht daran hindern, Pilot-Anwendungsfälle zu entwickeln und zu betreiben.
In dieser Verordnung schreibt keine obligatorische Nutzung des e-CODEX-Systems vor. Gleichzeitig sollte diese Verordnung die Mitgliedstaaten nicht daran hindern, Pilot-Anwendungsfälle zu entwickeln und zu betreiben.