Erwägungsgrund 15 32022R0850
Die für die Verwaltung des e-CODEX-Systems am besten geeignete Stelle ist eine Agentur, da deren Steuerungsstruktur die Beteiligung der Mitgliedstaaten an der Verwaltung des e-CODEX-Systems durch die Teilnahme am Verwaltungsrat, dem Programmverwaltungsrat und der Beratergruppe der Agentur ermöglichen würde. eu-LISA verfügt über einschlägige Erfahrung in der Verwaltung von IT-Großsystemen. eu-LISA sollte daher mit der Verwaltung des e-CODEX-Systems betraut werden. Darüber hinaus muss die bestehende Steuerungsstruktur von eu-LISA durch eine Überarbeitung der Zuständigkeiten ihres Verwaltungsrats und durch die Einrichtung einer e-CODEX-Beratergruppe angepasst werden. Die Verordnung (EU) 2018/1726 sollte daher entsprechend geändert werden. Ferner sollte unter Berücksichtigung eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses ein spezifischer e-CODEX-Programmverwaltungsrat eingerichtet werden. Der e-CODEX-Programmverwaltungsrat sollte den Verwaltungsrat von eu-LISA hinsichtlich der Prioritätensetzung bei den Tätigkeiten — auch bei der Entwicklung digitaler Verfahrensstandards, neuer Funktionen und neuer Softwareversionen — beraten.