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Der Konnektor sollte in der Lage sein, alle Arten elektronischer Siegel und elektronischer Signaturen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates technisch zu unterstützen. Die technischen Mindestspezifikationen und -standards, die von der Kommission festzulegen sind, sollten die operativen Sicherheitsstandards für den Konnektor einschließen. Bei den Sicherheitsanforderungen für den Betrieb des Konnektors sollten Standards für die Informationssicherheit und bestehende Rechtsakte der Union wie die Verordnungen (EU) Nr. 910/2014, (EU) 2016/679 und (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie die Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates berücksichtigt werden.
Das Dokument muss mit einer elektronischen Signatur nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über…
Die Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates legt einen Rechtsrahmen für elektronische Signaturen, elektronische Siegel,…
Die Richtlinie 1999/93/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 1999 über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen…
Zur Gewährleistung der gegenseitigen Anerkennung elektronischer Signaturen ist zwar ein hohes Sicherheitsniveau erforderlich, dennoch sollten in bestimmten…
Erfordert ein im Rahmen der elektronischen Kommunikation gemäß dieser Verordnung übermitteltes Dokument ein Siegel oder eine Signatur, so sollte von den…
Gemäß der Richtlinie 1999/93/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 1999 über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für elektronische…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.