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Die Mitgliedstaaten sollten die Öffentlichkeit über eine Reihe umfangreicher Kommunikationskanäle, einschließlich Websites und Social-Media-Plattformen, über das e-CODEX-System unterrichten.
Unterrichtung der Öffentlichkeit über das e-CODEX-System durch eine Reihe Massenkommunikationskanäle, einschließlich Websites oder Social-Media-Plattformen;
Die Mitgliedstaaten arbeiten mit der Kommission zusammen, um elektronische Systeme für den Austausch von Informationen zwischen den Zollbehörden und mit der…
Die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten erfordert ein gut funktionierendes elektronisches Informationssystem, damit die zuständigen Behörden ihre…
Um eine schnelle Übermittlung von Ersuchen und Mitteilungen zwischen den Mitgliedstaaten zu Beweisaufnahmezwecken sicherzustellen, sollten alle geeigneten…
Es sollte ein Mechanismus zur Überwachung der Auswirkungen von Instrumenten eingerichtet werden, die den grenzüberschreitenden elektronischen Austausch von…
Vorbehaltlich der von ihnen festzulegenden Bedingungen sollten die Mitgliedstaaten die elektronische Einreichung von bestimmten Meldungen und Erklärungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.