Gesetze
Gesetz wird geladen …
Es ist zwar Sache jedes Mitgliedstaats, die digitalen Verfahrensstandards festzulegen, die jeder von ihm autorisierte e-CODEX-Zugangspunkt anwenden darf, jedoch sollte jeder Mitgliedstaat sicherstellen, dass alle digitalen Verfahrensstandards, die im Wege von Durchführungsrechtsakten nach dieser Verordnung angenommen wurden, in seinem Hoheitsgebiet angewendet werden.
Die Mitgliedstaaten autorisieren im Einklang mit dem geltenden nationalen Recht und dem Unionsrecht e-CODEX-Zugangspunkte für die angeschlossenen Systeme in…
Die Mitgliedstaaten sollten die autorisierten e-CODEX-Zugangspunkte, für die sie zuständig sind, beaufsichtigen, was insbesondere dann gilt, wenn sie von…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Diese…
Um sicherzustellen, dass diese Verordnung ordnungsgemäß angewandt wird, sollte jeder Mitgliedstaat Maßnahmen treffen, um den zuständigen Behörden die…
Jeder Mitgliedstaat sollte sicherstellen, dass sämtliche zuständigen Behörden in seinem Hoheitsgebiet über alle Mindestbefugnisse verfügen, die erforderlich…
Um sicherzustellen, dass diese Verordnung ordnungsgemäß angewandt wird, sollte jeder Mitgliedstaat Maßnahmen treffen, um den zuständigen Behörden die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.