Erwägungsgrund 12 32022R0850
Angesichts der Bedeutung des e-CODEX-Systems für den grenzüberschreitenden Austausch im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in der Union sollte das e-CODEX-System mithilfe eines tragfähigen Rechtsrahmens der Union, in dem die Vorschriften für seine Funktionsweise und Entwicklung festgelegt werden, eingerichtet werden. Ein solcher Rechtsrahmen sollte den Schutz der in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Grundrechte, insbesondere derjenigen, die in Kapitel VI der Charta — dort insbesondere in Artikel 47 über das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht — verankert sind, sicherstellen. Keinesfalls sollte er den Schutz der Verfahrensrechte, die für den Schutz dieser Grundrechte unerlässlich sind, untergraben. Ferner sollte er die Komponenten des e-CODEX-Systems klar bezeichnen und einordnen, um dessen technische Tragfähigkeit und Sicherheit zu garantieren. Mit dem e-CODEX-System sollten die IT-Komponenten eines e-CODEX-Zugangspunktes festgelegt werden; dieser sollte aus einem Gateway für die Zwecke der sicheren Kommunikation mit anderen identifizierten Gateways und einem Konnektor zur Unterstützung des Austauschs von Mitteilungen bestehen. Das e-CODEX-System sollte auch digitale Verfahrensstandards enthalten, mit denen die Nutzung der e-CODEX-Zugangspunkte für rechtliche Verfahren, die in im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen angenommenen Rechtsakten der Union vorgesehen sind, unterstützt und der Informationsaustausch zwischen den e-CODEX-Zugangspunkten ermöglicht wird.