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Bei der Übergabe des e-CODEX-Systems an eu-LISA sollte sichergestellt werden, dass alle Rechte an geistigem Eigentum oder Nutzungsrechte in Bezug auf das e-CODEX-System und die entsprechenden unterstützenden Softwareprodukte, unterstützende Dokumentation und unterstützende andere Bestände an eu-LISA übertragen werden, damit eu-LISA ihre Zuständigkeiten im Rahmen dieser Verordnung wahrnehmen kann. Für die wichtigsten Softwarekomponenten des e-CODEX-Systems ist jedoch keine vertragliche Übertragung erforderlich, da diese Softwarekomponenten quelloffen sind und unter die European Union Public Licence fallen.
Die das e-CODEX-System verwaltende Stelle legt eu-LISA bis zum 31. Dezember 2022 ein gemeinsames Übergabedokument vor, in dem die Einzelheiten für die Übergabe…
Bereitstellung, Betrieb und Pflege der für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Hardware- und Software-IT-Infrastruktur an ihren technischen Standorten;
Die spezifischen Zuständigkeiten von eu-LISA in Bezug auf die Verwaltung des e-CODEX-Systems sollten festgelegt werden.
eu-LISA sollte für die Komponenten des e-CODEX-Systems zuständig sein, mit Ausnahme der Verwaltung des Gateways, da dieses derzeit sektorübergreifend innerhalb…
Damit eu-LISA sich angemessen auf die Übernahme des e-CODEX-Systems vorbereiten kann, sollte die das e-CODEX-System verwaltende Stelle bis zum 31. Dezember 2022…
Das e-CODEX-System ist ein Instrument, das speziell für die Ermöglichung des grenzüberschreitenden Austauschs von Daten auf elektronischem Weg im Bereich der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.