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Damit die Kommission das e-CODEX-System regelmäßig evaluieren kann, sollte eu-LISA der Kommission alle zwei Jahre über die technische Entwicklung und die technische Funktionsweise des e-CODEX-Systems Bericht erstatten. Als Beitrag zu diesem Bericht sollten die Mitgliedstaaten eu-LISA die einschlägigen Informationen über die autorisierten e-CODEX-Zugangspunkte für die angeschlossenen Systeme in ihrem Hoheitsgebiet übermitteln, und die Kommission sollte einschlägige Informationen über die von Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union betriebenen e-CODEX-Zugangspunkte bereitstellen.
Zwei Jahre nach ihrer Übernahme der Zuständigkeit für das e-CODEX-System und danach alle zwei Jahre legt eu-LISA der Kommission einen Bericht über die…
Nach der erfolgreichen Übernahme der Zuständigkeit für das e-CODEX-Systems durch eu-LISA teilt die Kommission eu-LISA bis zum 31. Januar eines jeden Jahres die…
Die Kommission führt eine Liste der autorisierten e-CODEX-Zugangspunkte, die von den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union betrieben werden,…
Die Kommission überwacht den Übergabe- und Übernahmeprozess, um sicherzustellen, dass die Einzelheiten der Übertragung des e-CODEX-Systems von der das…
Um das Europäische Parlament und den Rat in die Lage zu versetzen, den Erfolg der Übergabe des e-CODEX-Systems und das Funktionieren des e-CODEX-Systems im…
Damit eu-LISA sich angemessen auf die Übernahme des e-CODEX-Systems vorbereiten kann, sollte die das e-CODEX-System verwaltende Stelle bis zum 31. Dezember 2022…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.