Erwägungsgrund 16 32022R0850
Gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) 2018/1726 bestehen die Aufgaben des Verwaltungsrats von eu-LISA unter anderem darin, dafür zu sorgen, dass alle Beschlüsse und Maßnahmen von eu-LISA, die sich auf IT-Großsysteme im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts auswirken, den Grundsatz der Unabhängigkeit der Justiz wahren. Die Einhaltung dieses Prinzips wird darüber hinaus durch die Steuerungsstruktur von eu-LISA und die Finanzierungsregelung sichergestellt. Des Weiteren ist es wichtig, Angehörige der Rechtsberufe, andere Experten und einschlägige Interessengruppen über die e-CODEX-Beratergruppe und den e-CODEX Programmverwaltungsrat in die Steuerung des e-CODEX-Systems einzubeziehen. Die Einzelheiten und konkreten Bedingungen für die Einbeziehung von Angehörigen der Rechtsberufe, anderer Experten und einschlägiger Interessengruppen sollten deren wirksame Beteiligung und Konsultation ermöglichen, und zwar durch die Sicherstellung einer gebührenden Berücksichtigung ihrer Rückmeldungen.