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Internationale Organisationen oder deren nachgeordnete Einrichtungen, die dem Völkerrecht unterliegen, oder andere einschlägige Stellen oder Einrichtungen, die durch eine zwischen zwei oder mehr Ländern geschlossene Übereinkunft oder auf der Grundlage einer solchen Übereinkunft geschaffen wurden, sollten die Möglichkeit haben, sich als einschlägige Interessenvertreter am e-CODEX-System zu beteiligen, nachdem das Betriebsmanagement eu-LISA übertragen wurde. Zu diesem Zweck und zur Gewährleistung des wirksamen, standardisierten und sicheren Betriebs des e-CODEX-Systems sollte es eu-LISA möglich sein, Arbeitsvereinbarungen mit diesen Organisationen, Einrichtungen und Stellen nach der Verordnung (EU) 2018/1726 zu schließen.
eu-LISA kann mit dem Völkerrecht unterliegenden internationalen Organisationen oder nachgeordneten Einrichtungen dieser Organisationen oder mit sonstigen…
Das e-CODEX-System ist ein Instrument, das speziell für die Ermöglichung des grenzüberschreitenden Austauschs von Daten auf elektronischem Weg im Bereich der…
Die e-CODEX-Ansprechpartner sollten berechtigt sein, nach dieser Verordnung technische Unterstützung anzufordern und zu erhalten, und sie sollten den Betrieb…
Die für die Verwaltung des e-CODEX-Systems am besten geeignete Stelle ist eine Agentur, da deren Steuerungsstruktur die Beteiligung der Mitgliedstaaten an der…
Es sollten ausreichende Ressourcen für eu-LISA bereitgestellt werden, um sicherzustellen, dass sie ihre neuen Aufgaben nach dieser Verordnung in angemessener…
Bei der Übergabe des e-CODEX-Systems an eu-LISA sollte sichergestellt werden, dass alle Rechte an geistigem Eigentum oder Nutzungsrechte in Bezug auf das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.