Erwägungsgrund 17 32022R0850
Angesichts der vorrangigen Aufgaben von eu-LISA bei der Entwicklung und Verwaltung des Einreise-/Ausreisesystems (EES), des Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS), des zentralisierten Systems für die Ermittlung der Mitgliedstaaten, in denen Informationen zu Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen vorliegen (ECRIS-TCN), des überarbeiteten Schengener Informationssystems (SIS), des Visa-Informationssystems (VIS) und von Eurodac sowie der strategischen Aufgabe, einen Rahmen für die Interoperabilität zwischen den EU-Informationssystemen zu schaffen, sollte eu-LISA die Zuständigkeit für das e-CODEX-System zwischen dem 1. Juli 2023 und dem 31. Dezember 2023 übernehmen.